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1001
Tokographische Untersuchung
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
6,99€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
12,58€Höchstsatz ×2,5
17,48€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 1002 Externe kardiotokographische Untersuchung
- 1003 Interne kardiotokographische Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich einer im zeitlichen Zusammenhang des Geburtsvorganges vorausgegangenen externen Kardiotokographie -
Diese Ziffern sind neben 1001 nicht berechnungsfähig.