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1027
Entbindung durch Zange
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
48,50€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
111,55€Höchstsatz ×3,5
169,75€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 1025 Entbindung durch Manualextraktion am Beckenende
- 1026 Entbindung durch Vakuumextraktion
- 1050 Instrumentale Einleitung einer Geburt oder Fehlgeburt, als selbständige Leistung
- 1056 Abbruch einer Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals -
Diese Ziffern sind neben 1027 nicht berechnungsfähig.