Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1048
Operation einer Extrauterinschwangerschaft
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
134,64€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
309,67€Höchstsatz ×3,5
471,24€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.