Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1075

Vaginale Behandlung - auch einschließlich Einbringung von Arzneimitteln in die Gebärmutter, Ätzung des Gebärmutterhalses und/ oder Behandlung von Portioerosionen -

H Abschnitt H · Geburtshilfe und Gynäkologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
2,62€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
6,03€
Höchstsatz ×3,5
9,17€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.