Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1085
Kryochirurgischer Eingriff im Vaginalbereich, als selbständige Leistung
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
17,25€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
39,68€Höchstsatz ×3,5
60,38€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.