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Lageverbesserung der Gebärmutter mit Einlegen eines Ringes
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
5,42€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
12,47€Höchstsatz ×3,5
18,97€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.