Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1090

Einlegen oder Wechseln eines Okklusivpessars

H Abschnitt H · Geburtshilfe und Gynäkologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
3,03€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
6,97€
Höchstsatz ×3,5
10,61€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.