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1113
Tubendurchblasung mit Druckschreibung
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
24,48€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
56,30€Höchstsatz ×3,5
85,68€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
Diese Ziffern sind neben 1113 nicht berechnungsfähig.