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1149

Plastische Operation bei Tubensterilität (z.B. Implantation, Anastomose), beidseitig

H Abschnitt H · Geburtshilfe und Gynäkologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
204,01€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
469,22€
Höchstsatz ×3,5
714,04€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (3)

  • 1145 Ovarektomie, Ovariotomie, Salpingektomie, Salpingotomie, Salpingolyse und/oder Neoostomie durch vaginale oder abdominale Eröffnung der Bauchhöhle, einseitig
  • 1146 Ovarektomie, Ovariotomie, Salpingektomie, Salpingotomie, Salpingolyse und/oder Neoostomie durch vaginale oder abdominale Eröffnung der Bauchhöhle, beidseitig
  • 1148 Plastische Operation bei Tubensterilität (z.B. Implantation, Anastomose), einseitig

Diese Ziffern sind neben 1149 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 1148 Plastische Operation bei Tubensterilität (z.B. Implantation, Anastomose), einseitig Nächste Ziffer 1155 Pelviskopie mit Anlegen eines druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
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