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1312
Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung aus der Umgebung und freier Transplantation
I Abschnitt I · AugenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
107,83€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
248,01€Höchstsatz ×3,5
377,41€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 1310 Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates
- 1311 Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung aus der Umgebung
Diese Ziffern sind neben 1312 nicht berechnungsfähig.