Bereits bei über 20 MVZ und Arztpraxen im Einsatz

Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1401

Hörprüfung mittels einfacher audiologischer Testverfahren (mindestens fünf Frequenzen)

J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
3,50€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
6,30€
Höchstsatz ×2,5
8,75€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (7)

Diese Ziffern sind neben 1401 nicht berechnungsfähig.