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Sprachaudiometrische Untersuchung zur Kontrolle angepasster Hörgeräte im freien Schallfeld
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
3,67€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
8,44€Höchstsatz ×3,5
12,85€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.