Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1498

Konservative Behandlung der Gaumenmandeln (z.B. Schlitzung, Saugung)

J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
2,56€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
5,89€
Höchstsatz ×3,5
8,96€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (1)

Diese Ziffern sind neben 1498 nicht berechnungsfähig.