Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1541
Operative Beseitigung einer Stenose im Glottisbereich
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
81,02€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
186,35€Höchstsatz ×3,5
283,57€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.