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1543
Teilweise Entfernung des Kehlkopfes
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
96,17€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
221,19€Höchstsatz ×3,5
336,60€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 1544 Teilweise Entfernung des Kehlkopfes - einschließlich Zungenbeinresektion und Pharynxplastik -
- 1545 Totalexstirpation des Kehlkopfes
- 1546 Totalexstirpation des Kehlkopfes - einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes und gegebenenfalls von benachbarten Organen -
Diese Ziffern sind neben 1543 nicht berechnungsfähig.