Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1575
Inzision des Trommelfells (Parazentese)
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
7,58€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
17,43€Höchstsatz ×3,5
26,53€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 1575 nicht berechnungsfähig.