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Plastischer Verschluß einer retroaurikulären Öffnung oder einer Kieferhöhlenfistel
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
43,07€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
99,07€Höchstsatz ×3,5
150,76€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.