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1636
Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
51,70€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
118,91€Höchstsatz ×3,5
180,95€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 1635 Operative Korrektur eines abstehenden Ohres (z.B. durch einfache Ohrmuschelanlegeplastik mit Knorpelexzision)
- 1637 Plastische Operation zur Korrektur von Form, Größe und Stellung der Ohrmuschel
- 1638 Plastische Operation zum Aufbau einer Ohrmuschel bei Aplasie oder Ohrmuschelverlust, auch in mehreren Sitzungen
Diese Ziffern sind neben 1636 nicht berechnungsfähig.