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1800
Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen unter endoskopischer Kontrolle, je Sitzung
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
86,27€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
198,42€Höchstsatz ×3,5
301,95€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (9)
- 1712 Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie)
- 1785 Zystoskopie
- 1786 Zystoskopie einschließlich Entnahme von Gewebematerial
- 1787 Kombinierte Zystourethroskopie
- 1788 Zystoskopie mit Harnleitersondierung
- 1789 Chromozystoskopie - einschließlich intravenöser Injektion -
- 1790 Zystoskopie mit Harnleitersondierung(en) - einschließlich Einbringung von Medikamenten und/oder Kontrastmitteln in das Nierenbecken -
- 1802 Transurethrale Eingriffe in der Harnblase (z.B. Koagulation kleiner Geschwülste und/oder Blutungsherde und/oder Fremdkörperentfernung) unter endoskopischer Kontrolle - auch einschließlich Probeexzision -
- 1803 Transurethrale Resektion von großen Harnblasengeschwülsten unter endoskopischer Kontrolle, je Sitzung
Diese Ziffern sind neben 1800 nicht berechnungsfähig.