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1816
Schlitzung des Harnleiterostiums, als selbständige Leistung
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
28,04€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
64,49€Höchstsatz ×3,5
98,14€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 1816 nicht berechnungsfähig.