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1823

Verpflanzung eines Harnleiters in Harnblase oder Darm oder Haut einschließlich Antirefluxplastik, einseitig

K Abschnitt K · Urologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
150,96€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
347,21€
Höchstsatz ×3,5
528,36€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.