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1834
Operation eines aberrierenden Nierengefäßes - ohne Eröffnung des Nierenbeckens -, als selbständige Leistung
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
86,27€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
198,42€Höchstsatz ×3,5
301,95€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 1835 Trennung der Hufeisenniere
- 1836 Nierenpolresektion, als selbständige Leistung
- 1837 Nierenpolresektion in Verbindung mit einer anderen Operation
- 1838 Nierensteinentfernung durch Pyelotomie
- 1839 Nierenausgußsteinentfernung durch Nephrotomie
- 1840 Nierenbeckenplastik
Diese Ziffern sind neben 1834 nicht berechnungsfähig.