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1852
Transkutane Pyeloskopie - einschließlich Bougierung der Nierenfistel -
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
40,80€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
93,84€Höchstsatz ×3,5
142,80€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 700 Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) oder Nephroskopie -gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
- 1853 Transkutane pyeloskopische Stein- bzw. Tumorentfernung
Diese Ziffern sind neben 1852 nicht berechnungsfähig.