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2055
Replantation einer Hand im Mittelhandbereich, Handwurzelbereich oder Unterarmbereich
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
408,01€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
938,42€Höchstsatz ×3,5
1428,04€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.