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2168
Operative Entfernung einer Kniegelenksendoprothese - einschließlich operativer Versteifung des Gelenks -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
186,52€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
429,00€Höchstsatz ×3,5
652,82€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2133 Operative Versteifung eines Kniegelenks
- 2265 Resektion eines großen Knochens - auch einschließlich eines benachbarten Gelenks mit Knochen- oder Spanverpflanzung (z.B. bei Tumorexstirpation) -
Diese Ziffern sind neben 2168 nicht berechnungsfähig.