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2206
Einrenkung der alten Luxation eines Finger- oder Zehengelenks
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
8,16€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
18,77€Höchstsatz ×3,5
28,56€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 2205 Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks
- 2207 Einrenkung der Luxation eines Daumengelenks
- 2208 Einrenkung der alten Luxation eines Daumengelenks
- 2209 Einrenkung der Luxation eines Daumengelenks mit Anlegen eines Drahtzuges
- 2210 Operative Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks
Diese Ziffern sind neben 2206 nicht berechnungsfähig.