Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2212

Einrenkung der alten Luxation eines Hand- oder Fußgelenks

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
24,48€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
56,30€
Höchstsatz ×3,5
85,68€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.