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2220
Operation der habituellen Luxation eines Schultergelenks mit Spanübertragung
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
131,15€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
301,65€Höchstsatz ×3,5
459,03€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 2217 Einrenkung der Luxation eines Schultergelenks
- 2218 Einrenkung der alten Luxation eines Schultergelenks
- 2219 Operative Einrenkung der Luxation eines Schultergelenks
- 2255 Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne)
Diese Ziffern sind neben 2220 nicht berechnungsfähig.