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2276
Inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie mit Osteosynthese
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
161,46€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
371,36€Höchstsatz ×3,5
565,11€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 2126 Kopf-Halsresektion am Hüftgelenk mit Osteotomie am koxalen Femurende - gegebenenfalls mit Osteosynthese -
- 2251 Umstellungsosteotomie eines großen Knochens (Röhrenknochen des Oberarms, Unterarms, Oberschenkels, Unterschenkels) ohne Osteosynthese
- 2252 Umstellungsosteotomie eines großen Knochens mit Osteosynthese
- 2274 Osteotomie eines großen Röhrenknochens - einschließlich Anbringens eines Distraktors -
- 2275 Inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie
Diese Ziffern sind neben 2276 nicht berechnungsfähig.