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2286
Operative Behandlung von Wirbelsäulenverkrümmungen durch Spondylodese - einschließlich Implantation von autologem oder alloplastischem Material -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
145,72€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
335,16€Höchstsatz ×3,5
510,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 2253 Knochenspanentnahme
- 2254 Implantation von Knochen
- 2255 Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne)
- 2280 Redressement des Rumpfes bei schweren Wirbelsäulenverkrümmungen
- 2284 Stabilisierende operative Maßnahmen (z.B. Knochenspaneinpflanzung, Einpflanzung alloplastischen Materials), zusätzlich zu Nummer 2282 oder Nummer 2283
- 2285 Operative Versteifung eines Wirbelsäulenabschnittes - einschließlich Einpflanzung von Knochen oder alloplastischem Material, als alleinige Leistung -
Diese Ziffern sind neben 2286 nicht berechnungsfähig.