Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
231
Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
20,98€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
48,25€Höchstsatz ×3,5
73,43€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (10)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 207 Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband
- 208 Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband
- 212 Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - auch als Notverband bei Frakturen -
- 213 Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
- 227 Gipshülse mit Gelenkschienen
- 230 Zirkulärer Gipsverband - gegebenenfalls als Gipstutor -
- 232 Zirkulärer Gipsverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk)
- 239 Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel
- 247 Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband
Diese Ziffern sind neben 231 nicht berechnungsfähig.