Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2326
Einrichtung eines gebrochenen Schulterblattes oder des Brustbeins
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
13,23€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
30,43€Höchstsatz ×3,5
46,31€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.