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2338a

Operative Einrichtung des gebrochenen Endgliedknochens eines Fingers - einschließlich Fixation durch Osteosynthese -

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
10,78€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
24,79€
Höchstsatz ×3,5
37,73€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.