Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2338a
Operative Einrichtung des gebrochenen Endgliedknochens eines Fingers - einschließlich Fixation durch Osteosynthese -
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
10,78€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
24,79€Höchstsatz ×3,5
37,73€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2337 Einrichtung gebrochener Endgliedknochen von Fingern oder von gebrochenen Zehenknochen
- 2339 Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedknochen der Finger mit Osteosynthese
Diese Ziffern sind neben 2338a nicht berechnungsfähig.