Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
269a
Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
20,40€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
46,92€Höchstsatz ×3,5
71,40€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 269a nicht berechnungsfähig.