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269a

Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
20,40€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
46,92€
Höchstsatz ×3,5
71,40€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (1)

Diese Ziffern sind neben 269a nicht berechnungsfähig.