Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2829
Operative Versorgung einer intrathorakalen Gefäßverletzung durch Gefäßersatz
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
303,09€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
697,11€Höchstsatz ×3,5
1060,82€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 2829 nicht berechnungsfähig.