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2902
Operation bei portalem Hochdruck durch venöse Anastomose und Arterialisation
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
269,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
619,37€Höchstsatz ×3,5
942,52€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2900 Operation bei portalem Hochdruck durch Dissektion
- 2901 Operation bei portalem Hochdruck durch venöse Anastomose
Diese Ziffern sind neben 2902 nicht berechnungsfähig.