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Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Fixierung -

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
2,33€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
5,36€
Höchstsatz ×3,5
8,16€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.