Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2998
Bilobektomie
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
279,78€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
643,49€Höchstsatz ×3,5
979,23€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 2994 Operative Eingriffe an der Lunge (z.B. Keilexzision, Herdenukleation, Ausschälung von Zysten)
- 2995 Lob- oder Pneumonektomie
- 2996 Lungensegmentresektion(en)
- 2997 Lobektomie und Lungensegmentresektion(en)
- 2999 Pneumonektomie mit intraperikardialer Gefäßversorgung und/oder Ausräumung mediastinaler Lymphknoten
Diese Ziffern sind neben 2998 nicht berechnungsfähig.