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3085
Operative Korrektur einer Herzklappe
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
183,02€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
420,95€Höchstsatz ×3,5
640,57€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 3010 Sternotomie, als selbständige Leistung
- 3084 Valvuloplastik einer Herzklappe
- 3086 Operativer Ersatz einer Herzklappe
- 3087 Operative Korrektur und/oder Ersatz mehrerer Herzklappen
Diese Ziffern sind neben 3085 nicht berechnungsfähig.