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3089
Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation mehrerer Versorgungsabschnitte
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
437,15€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
1005,45€Höchstsatz ×3,5
1530,03€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 3010 Sternotomie, als selbständige Leistung
- 3088 Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation eines Versorgungsabschnittes
- 3090 Operation von Anomalien der Koronararterien
Diese Ziffern sind neben 3089 nicht berechnungsfähig.