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3091
Operation am Reizleitungssystem (Korrektur von Rhythmusstörungen - ausschließlich der Schrittmacherbehandlung -)
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
262,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
603,27€Höchstsatz ×3,5
918,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 3010 Sternotomie, als selbständige Leistung
- 3095 Schrittmacher-Erstimplantation
- 3097 Schrittmacher-Korrektureingriff - auch Implantation von myokardialen Elektroden -
Diese Ziffern sind neben 3091 nicht berechnungsfähig.