Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
3121
Choledochoskopie während einer intraabdominalen Operation
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
29,14€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
67,03€Höchstsatz ×3,5
102,00€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.