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3152
Spaltung des Pylorus (z.B. bei Pylorospasmus)
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
110,75€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
254,73€Höchstsatz ×3,5
387,63€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 3152 nicht berechnungsfähig.