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3173
Operative Entfernung des Meckel'schen Divertikels
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
86,27€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
198,42€Höchstsatz ×3,5
301,95€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 3144 Naht der Magen- und/oder Darmwand nach Perforation oder nach Verletzung - einschließlich Spülung des Bauchraumes -
- 3165 Operative Beseitigung von Atresien, Stenosen (Septen) und/ oder Divertikeln des Duodenums
- 3166 Operative Beseitigung der Atresien, Stenosen (Septen) und/ oder Divertikeln des Jejunums oder des Ileums
Diese Ziffern sind neben 3173 nicht berechnungsfähig.