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Faltung sämtlicher Dünndarmschlingen bei rezidivierendem Ileus

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
233,15€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
536,25€
Höchstsatz ×3,5
816,03€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.