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3188

Biliodigestive Anastomose mit Interposition eines Darmabschnittes

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
244,81€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
563,06€
Höchstsatz ×3,5
856,84€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (1)

Diese Ziffern sind neben 3188 nicht berechnungsfähig.