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3196
Resektion des Schwanzteils vom Pankreas
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
129,40€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
297,62€Höchstsatz ×3,5
452,90€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 3195 Resektion des Kopfteils vom Pankreas
- 3197 Resektion des ganzen Pankreas
- 3198 Pankreoduodenektomie (z.B. nach Whipple)
Diese Ziffern sind neben 3196 nicht berechnungsfähig.