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3219
Operation eines Afterrisses oder Mastdarmrisses
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
16,20€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
37,26€Höchstsatz ×3,5
56,70€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (8)
- 1045 Naht eines vollkommenen Dammrisses (III. Grades)
- 2000 Erstversorgung einer kleinen Wunde
- 2001 Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
- 2002 Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
- 2003 Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
- 2004 Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
- 2005 Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
- 2006 Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -
Diese Ziffern sind neben 3219 nicht berechnungsfähig.