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3281

Operation der Zwerchfellrelaxation

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
160,29€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
368,67€
Höchstsatz ×3,5
561,02€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.