Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
3283
Operation eines Nabel- oder Mittellinien- oder Bauchnarbenbruches
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
64,70€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
148,81€Höchstsatz ×3,5
226,45€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 2452 Exstirpation einer Fettschürze - einschließlich plastischer Deckung des Grundes -
- 3282 Zurückbringen oder Versuch des Zurückbringens eines eingeklemmten Bruches
- 3284 Operation eines Nabel- oder Mittellinienoder Bauchnarbenbruches mit Muskel- und Faszienverschiebeplastik - auch mit Darmresektion -
Diese Ziffern sind neben 3283 nicht berechnungsfähig.